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Copilot für Förderungen
16. Jan. 2019 | Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Wenn Sie als Gemeinde, Gemeindeverband oder lokale Aktionsgruppe Maßnahmen planen, die zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen und Teil des LEADER-Ansatzes sind, können Sie einen Zuschuss bekommen.
Das Saarland unterstützt Sie als relevanten Akteur der ländlichen Regionen bei Vorhaben zur Umsetzung integrierter lokaler Entwicklungsstrategien (LES) im Rahmen des LEADER-Ansatzes (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Energie, integrierte ländliche Entwicklung).
Sie bekommen die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt für die:
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 3.000.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe richten Sie Ihren Projektantrag vor Beginn der Maßnahme an die jeweils zuständige lokale Aktionsgruppe. Es gelten besondere Einreichungsfristen. In der 2. Stufe richten Sie Ihren Zuwendungsantrag an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie die LAG selbst.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die lokalen Aktionsgruppen bestimmen ihre Strategie entsprechend den lokalen Erfordernissen selbst (Buttom-up-Prinzip).
Beta