Informationen
Wenn Sie Investitionen in den Ausbau von NGA-Netzen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) den Breitbandausbau in Gewerbe- und Kumulationsgebieten sowie in ländlichen Gebieten in Form von NGA-Netzen.
Sie erhalten die Förderung für
Ihre Ausgaben an privatrechtliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücken bei diesen Betreibern für Investitionen in den Aufbau und den Betrieb von Breitbandinfrastrukturen,die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel,die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen,die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel) zur Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze durch privatrechtliche Betreiber für die Errichtung und den Betrieb einer Breitbandinfrastruktur,die Erstellung von Machbarkeitsuntersuchungen und Planungsleistungen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 10 Millionen bei Investitionsvorhaben und maximal EUR 100.000 für die Erstellung von Machbarkeitsstudien.
Die Förderung von Planungsleistungen ist auf maximal 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beschränkt.
Für Vorhaben mit Investitionskosten von unter EUR 50.000 erhalten Sie keine Förderung.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Antragsstichtage sind der 31.3., der 30.6., der 30.9. und der 31.12. eines Jahres.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich der Landkreise und kommunalen Zweckverbände in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
In Gewerbegebieten sollen mit der Förderung mindestens Bandbreiten von 100 MBit/s symmetrisch erreicht werden, in den übrigen Gebieten Bandbreiten von mindestens 50 MBit/s im Download.Sie müssen in einem Markterkundungsverfahren den Nachweis erbringen, dass im betreffenden Gebiet in den nächsten 3 Jahren keine Erschließung durch Aufbau eines NGA-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s zu erwarten ist (Marktversagen in einem definierten „weißen NGA-Fleck“).Planungs- und Beratungsleistungen werden durch vom Land Sachsen-Anhalt zertifizierte Breitbandberatungsunternehmen erbracht, mit denen Sie sich bei der Planung und Begleitung der beabsichtigten Investitionsvorhaben abstimmen müssen.Zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers müssen Sie ein mehrstufiges transparentes und offenes Auswahlverfahren durchführen.Sie müssen auf der Grundlage objektiver Zuschlagskriterien den Netzbetreiber auswählen, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat oder, bei ansonsten vergleichbaren Konditionen, den höchsten Betrag für die Nutzung der passiven Infrastrukturen der öffentlichen Hand zu zahlen bereit ist, sofern hierfür kein behördlich vorgegebener Preis existiert.Sie müssen die geltenden EFRE- und ELER-Zuwendungsvoraussetzungen beachten.