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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie als Kommune oder Zweckverband Sozialtickets im öffentlichen Personennahverkehr einführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Angebot von Sozialtickets im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der ermittelten Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.9. des Vorjahres bei der zuständigen Bezirksregierung.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie erhalten keine Förderung für Personal- und Sachausgaben, für die Verwaltung der Fördermittel sowie für externe Beratung für die Organisation, Einführung oder Entwicklung des Sozialtickets.
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