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Copilot für Förderungen
15. Okt. 2017 | Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM BW)
Wenn Sie als Sportorganisation im Breiten- und Vereinssport aktiv sind und finanzielle Unterstützung beim Sportstättenbau, bei der Beschaffung von Sportgeräten oder bei der Beschäftigung von Trainerinnen und Trainer benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Sportorganisation des Landes bei der Finanzierung Ihrer Aktivitäten im Breiten- und Vereinssport.
Sie erhalten die Förderung für:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. des Förderjahres über den Landessportverband Baden-Württemberg schriftlich oder elektronisch an das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Antragsberechtigt ist der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV).
Begünstigte sind die Sportbünde, Sportfachverbände und Sportvereine, die gemeinnützig und Mitglied in einem Sportbund in Baden-Württemberg sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta