Informationen
Wenn Sie öffentliche Sport- und Spielanlagen bauen oder sanieren wollen oder ihre Weiterentwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Bereitstellung bedarfs- und DIN-gerechter Sportstätten sowie bei der Erstellung von Sportstättenentwicklungsplanungen.
Sie erhalten die Förderung für
den Neu-, Aus- und Umbau sowie die Modernisierung und Sanierung von öffentlichen Sportstätten inklusive Spitzensportstätten in gemeinsamer Förderung mit dem Bund sowieSportstättenentwicklungsplanungen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
bei Neubau, Aus- und Umbau sowie Modernisierung und Sanierung bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,bei als Bundessützpunkt anerkannten Sportstätten im Rahmen einer Kofinanzierung mit dem Bund bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ohne Bundesfinanzierung auch bis zu 100 Prozent sowiefür Sportstättenentwicklungsplanungen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 50.000.Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie die Anmeldung beim zuständigen Landkreis beziehungsweise als anerkannte Sportorganisationen über den Landkreis beim Landessportbund Thüringen ein. Von dort wird Ihr Antrag an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport weitergeleitet. Alle Anmeldungen müssen dem Ministerium bis zum 1.7. des laufenden Jahres vorliegen.
Wird Ihr Projekt bei der Begutachtung ausgewählt, werden Sie zur Antragstellung aufgefordert.
Sind Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt selbst Träger der Sportstätte, richten Ihre Anmeldung bitte direkt an das zuständige Ministerium.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt für Baumaßnahmen sind
kommunale Gebietskörperschaften,juristische Personen, wenn eine kommunale Gebietskörperschaft mit mehr als 50 Prozent an dieser beteiligt ist,als förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen sowiesonstige freie Träger.Antragsberechtigt für Sportstättenentwicklungsplanungen sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen einen förderfähigen sportfachlichen Bedarf nachweisen, zum Beispiel durch Ausweisung des Vorhabens in einem Sportstättenentwicklungsplan.Die Sportstätte, an der Sie die Maßnahme durchführen, muss den gesetzlichen Planungsgrundsätzen entsprechen.Die Sportstätte muss grundsätzlich den Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände sowie der Deutschen Industrienorm (DIN), den Europa-Normen und sonstigen Richtlinien für den Sportstättenbau entsprechen und auch für Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen zugänglich sein.Sie müssen gewährleisten, dass die Sportstätte ordnungsgemäß errichtet, verwendet und unterhalten wird und dass Sie die Folgekosten aufbringen können.Sportstättenentwicklungsplanungen müssen dem aktuellen Stand in der Sportwissenschaft entsprechen und durch externe Anbieterinnen oder Anbieter durchgeführt werden.Von der Förderung ausgeschlossen sind Sportstätten, die ausschließlich oder hauptsächlich dem bezahlten Sport dienen oder gewerbsmäßig betrieben werden, sowie Maßnahmen, die vor dem Bewilligungsbescheid ohne Genehmigung begonnen worden sind.