Wenn Sie neueste Forschungsergebnisse umsetzen, patentieren lassen oder für die Verwertung vorbereiten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung bei der effizienten Nutzung von geistigem Eigentum sowie beim Transfer von neuesten Forschungsergebnissen in die Normung.
Sie erhalten die Förderung in 2 Bereichen.
Gefördert werden im Bereich der Patentierung im Förderschwerpunkt „Patentierung – Unternehmen“
in Modul 1 der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung inklusive der dafür erforderlichen Beratungsleistungen sowiein Modul 2 eine auf die Erfindung bezogene Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung und erster Aktivitäten zur Verwertung.Gefördert werden im Bereich der Normung und Standardisierung
im Förderschwerpunkt „Normung – Unternehmen“ die aktive Beteiligung von Unternehmen in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien sowieim Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ Kooperationsprojekte zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards überführen.Im Bereich der Normung und Standardisierung werden folgende weiteren Leistungspakete gefördert:
Normungsrecherchen sowie Aufbau und Umsetzung eines Normenmanagements,Erstellung einer DIN SPEC (PAS)/VDE SPEC (PAS)/VDE-Anwenderregel oder einer internationalen Entsprechung.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist in den verschiedenen Bereichen unterschiedlich.
Patentierung „Patentierung – Unternehmen“:
bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,in Modul 1 bis zu EUR 10.000,in Modul 2 bis zu EUR 6.000.Ihr Förderzeitraum beträgt maximal 24 Monate.Normung und Standardisierung „Normung – Unternehmen“:
bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,bis zu EUR 45.000 in Form einer De-minimis-Beihilfe.Der Förderzeitraum beträgt maximal 36 Monate.Beratung und aktive Teilnahme in Normengremien: maximal EUR 25.000,Normungsrecherchen und Normenmanagement: maximal EUR 5.000,Erstellung einer DIN SPEC (PAS)/VDE SPEC (PAS)/VDE-Anwenderregel oder einer internationalen Entsprechung: maximal EUR 10.000.Für die Teilnahme an Gremiensitzungen erhalten Sie Personalkostenpauschalen: nationale Gremiensitzungen: EUR 1.000 (in Präsenz), EUR 500,00 (virtuell),europäische Gremiensitzungen: EUR 1.500 (in Präsenz), EUR 750,00 (virtuell),internationale Gremiensitzungen EUR 2.000 (in Präsenz), EUR 1.000 (virtuell).nationale Gremiensitzungen: EUR 1.000 (in Präsenz), EUR 500,00 (virtuell),europäische Gremiensitzungen: EUR 1.500 (in Präsenz), EUR 750,00 (virtuell),internationale Gremiensitzungen EUR 2.000 (in Präsenz), EUR 1.000 (virtuell).Normung und Standardisierung „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“:
für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Regel bis zu 50 Prozent, für KMU bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten,für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,und maximal EUR 200.000 je Verbundpartner und Projekt für eine Laufzeit von maximal 24 Monaten.Je nachdem, welchen Förderschwerpunkt Sie für Ihren Antrag wählen, ist das Verfahren ein- oder zweistufig. Ansprechpartner ist der Projektträger Jülich (PtJ). Bitte reichen Sie Ihre Projektskizzen und förmlichen Anträge über das elektronische Antragssystem easy-Online ein.
Anträge können fortlaufend bis zum Ablauf einzelner Termine je Förderschwerpunkt gestellt werden.
Fristen
Ihre Anträge können Sie fortlaufend bis zu folgenden Terminen stellen:
Förderschwerpunkt „Patentierung – Unternehmen“ bis zum 31.10.2027Förderschwerpunkt „Normung – Unternehmen“ bis zum 31.5.2027Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ Skizzeneinreichung bis zum 31.5.2026 und Antragseinreichung bis zum 31.5.2027rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
im Rahmen von Patentierung „Patentierung – Unternehmen“: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die im Hauptgewerbe betrieben werden und eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben,im Rahmen von Normung und Standardisierung „Normung – Unternehmen“: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von bis zu EUR 100 Millionen, Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung,im Rahmen von Normung und Standardisierung „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Unternehmen und Vereine, insbesondere regelsetzende Institutionen oder deren Ausschüsse mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen.Für jeden Bereich gelten außerdem eigene Voraussetzungen:
Patentierung „Patentierung – Unternehmen“:
Antragstellende dürfen in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.Alle förderfähigen Leistungen müssen kostenpflichtig durch externe Dienstleisterinnen oder Dienstleister erbracht werden, soweit bereits durchgeführt schriftlich vorliegen und dürfen nicht älter als 6 Monate sein.Modul 2 kann nur genutzt werden, wenn Modul 1 vollständig durchgeführt wurde.Normung und Standardisierung „Normung – Unternehmen“
Antragstellende dürfen in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung nicht aktiv in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien mitgearbeitet haben.Nach Bewilligung des Förderantrags müssen Sie aktiv als Mitglied in einem Normen- beziehungsweise Standardisierungsausschuss mitarbeiten.Normung und Standardisierung „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“
An dem Kooperationsprojekt müssen mindestens eine Hochschule oder eine öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtung und ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sein.Die Partnerinnen und Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.Antragstellende müssen prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.