Matching-
Copilot für Förderungen
13. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Wenn Sie angemessenen Wohnraum zu sozialverträglichen Mieten für einkommensschwache Haushalte in Thüringen schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als Bauherrin oder Bauherrn bei der Bereitstellung von klimagerechtem Wohnraum zu sozial verträglichen Mietpreisen vor allem für einkommensschwächere Haushalte sowie für ältere und behinderte Menschen.
Sie erhalten die Förderung für
Sie bekommen die Förderung als Baudarlehen, das durch direkte Zuschüsse und einen Tilgungszuschuss ergänzt werden kann.
Die Höhe der Förderung (Summe des Baudarlehens und der direkten Zuschüsse) beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Darlehen muss mindestens EUR 4.000 pro Wohnung betragen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt bis zum 30.11. des Vorjahres zur Programmaufstellung bei der Bewilligungsstelle an. In der 2. Stufe reichen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den vollständigen Antrag spätestens 3 Monate nach Mitteilung der Entscheidung bei der Thüringer Aufbaubank ein.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Recht als Eigentümer und Eigentümerinnen oder sonstige Verfügungsberechtigte von Baugrundstücken beziehungsweise der zu fördernden Wohnungen besitzen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta