Matching-X-Logo
Förderung

FM

Förderung des internationalen Jugendaustauschs

16. Mär. 2024

Bildungseinrichtung +5

Zuschuss

Schleswig-Holstein

nicht angegeben

Informationen

Wenn Sie Maßnahmen zur Friedenserziehung und Völkerverständigung im Bereich des internationalen Jugendaustausches planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Begegnung junger Menschen aus Schleswig-Holstein mit jungen Menschen aus den Staaten der Europäischen Union und aus den Ostsee-Anrainerstaaten.

Sie erhalten die Förderung für

  • internationale Jugendbegegnungen,
  • internationale Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendhilfe,
  • Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit, sowie
  • internationale Maßnahmen im Ostseeraum.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Maßnahme ab. Hierbei gilt eine Bagatellgrenze von EUR 500,00.

    Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 1.3. eines Jahres und vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Sie als

  • Träger der freien Jugendhilfe,
  • örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie
  • kreisangehörige Stadt oder Gemeinde in Schleswig-Holstein.
  • Nicht antragsberechtigt sind parteipolitische Interessengruppen und Vereinigungen sowie Träger, die hauptsächlich gewerbliche Interesse verfolgen.

    Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als Träger der Maßnahme müssen Sie eine angemessene Eigenbeteiligung erbringen.
  • Sie müssen die an der Maßnahme teilnehmenden Personen ausreichend unfall-, kranken- und haftpflichtversichern.
  • Zur Qualitätssicherung müssen Sie die Schwerpunkte und Ziele der Maßnahme im Antrag darstellen und über die Ergebnisse berichten.
  • Chatte mit der Förderung

    Beta