Förderung des internationalen Jugendaustauschs
16. Mär. 2024
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur Friedenserziehung und Völkerverständigung im Bereich des internationalen Jugendaustausches planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Begegnung junger Menschen aus Schleswig-Holstein mit jungen Menschen aus den Staaten der Europäischen Union und aus den Ostsee-Anrainerstaaten.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Maßnahme ab. Hierbei gilt eine Bagatellgrenze von EUR 500,00.
Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 1.3. eines Jahres und vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als
Nicht antragsberechtigt sind parteipolitische Interessengruppen und Vereinigungen sowie Träger, die hauptsächlich gewerbliche Interesse verfolgen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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