Informationen
Sie bekommen die Förderung je nach Art Ihres Vorhabens
als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen,als bedingt rückzahlbares verzinsliches Darlehen oderals Zuschuss.Prototypentwicklung,Produktion.Wenn Sie hochwertige und gewaltfreie digitale Spiele entwickeln und produzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Entwicklung
qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele undinnovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter.Sie erhalten die Förderung für folgende Entstehungsphasen:
Konzeptentwicklung,Für die Förderung gelten folgende Höchstsummen:
Konzeptentwicklung: Nachwuchsstudios, die aus mindestens 2 Personen mit unterschiedlichen Qualifikationen bestehen und die bislang nicht mehr als 1 Spiel entwickelt und veröffentlicht haben, bekommen einen Zuschuss von bis zu EUR 20.000.Erfahrene Studios, die bereits mindestens 2 Spiele entwickelt und veröffentlicht haben, bekommen einen Zuschuss von bis zu EUR 30.000.Nachwuchsstudios, die aus mindestens 2 Personen mit unterschiedlichen Qualifikationen bestehen und die bislang nicht mehr als 1 Spiel entwickelt und veröffentlicht haben, bekommen einen Zuschuss von bis zu EUR 20.000.Erfahrene Studios, die bereits mindestens 2 Spiele entwickelt und veröffentlicht haben, bekommen einen Zuschuss von bis zu EUR 30.000.Prototypentwicklung: Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 80 Prozent der veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens jedoch EUR 100.000 je Vorhaben.Die Höhe des Darlehens beträgt höchstens 80 Prozent der veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens jedoch EUR 200.000 je Vorhaben.Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 80 Prozent der veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens jedoch EUR 100.000 je Vorhaben.Die Höhe des Darlehens beträgt höchstens 80 Prozent der veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens jedoch EUR 200.000 je Vorhaben.Produktion: Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Projektkosten, jedoch maximal EUR 500.000.Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den veröffentlichten Abgabefristen beim FilmFernsehFonds Bayern ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die hauptberuflich und geschäftsmäßig digitale Spiele entwickeln und vertreiben und ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Das Spiel, das Sie entwickeln, muss die Altersfreigabe „ab 16 Jahren“ oder eine Freigabe für Jüngere erwarten lassen.Ihr Projekt muss bestimmte Anforderungen des Kriterienkatalogs erfüllen.Für sämtliche Führungs- und Schlüsselpositionen in Ihrem Team müssen Sie ein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium zum Beispiel Bachelor), eine vergleichbare Ausbildung oder eine gleichwertige einschlägige Berufserfahrung nachweisen.Sie müssen außerdem einen angemessenen finanziellen Eigenanteil erbringen unddie Gesamtfinanzierung des Projektes sichern.einen angemessenen finanziellen Eigenanteil erbringen unddie Gesamtfinanzierung des Projektes sichern.Darüber hinaus gelten je nach Entwicklungsphase des Projekts weitere spezifische Anforderungen.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Studierende, die in einem Bachelorstudiengang in Vollzeit eingeschrieben sind,Schülerinnen und Schüler,Unternehmen in Schwierigkeiten,Projekte, die gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen, die das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen oder sexuelle Vorgänge oder Brutalitäten in aufdringlich vergröbernder Form darstellen.