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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wenn Sie mit Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen in Niedersachsen, Hamburg oder Bremen Vorhaben zur Erhaltung der Landschaft und der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg unterstützen Sie als landwirtschaftliches Unternehmen mit Mitteln des Bundes und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei den folgenden Maßnahmen:
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in diesen Förderschwerpunkten:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme und der ermittelten Flächengröße ab. Die Höhe Ihres Zuschusses wird als Festbetrag pro Hektar ermittelt.
Ihre zuwendungsfähigen Kosten müssen bei mindestens EUR 250,00 im Jahr liegen, das ist die sogenannte Bagatellgrenze.
Sie können Ihren Antrag zu jeweils festgelegten Terminen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen.
Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta