Informationen
Wenn Sie als Unternehmen in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO2-Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzenden CO2-Einsparmaßnahmen in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes. Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe.
Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie die Förderung für
Errichtungsinvestitionen,Erweiterungsinvestitionen,Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,grundlegende Änderung des Produktionsprozesses sowieErwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.Gefördert werden bei großen Unternehmen:
ErrichtungsinvestitionenDiversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist sowieErwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens können Sie außerdem eine Förderung für folgende CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen bekommen:
Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten,Investitionen mit besonderen Energieeffizienzeffekten,Investitionen zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für einzelbetriebliche Investitionen je nach Unternehmensgröße, Vorhaben und Fördergebiet zwischen 10 Prozent und 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 8,25 Millionen, undfür CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen abhängig von Unternehmensgröße und Vorhaben zwischen 30 Prozent und 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 4 Millionen.Die Höhe Ihres Zuschusses muss bei einzelbetrieblichen Investitionen mindestens EUR 20.000 betragen (Bagatellgrenze).
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Föderbank Niedersachsen (NBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die
im Haupterwerb wirtschaftlich und dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind,ein Investitionsvorhaben in Niedersachsen planen,in der zu fördernden Betriebsstätte eine Tätigkeit entsprechend GRW-Koordinierungsrahmen ausüben.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen ausgehend von der Investitionssumme oder von der Anzahl der zu schaffenden Dauerarbeitsplätze bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte gemäß GRW-Koordinierungsrahmen auslösen. Der Arbeitsplatzsaldo zwischen Antragstellung und Abschluss der Fördermaßnahme muss auch bei Nachweis der regionalwirtschaftlichen Effekte ausgehend von der Investitionssumme positiv ausfallen.Bei Antragstellung müssen Sie belegen, dass mit Ihrem Investitionsvorhaben Ihr Geschäftsmodell durch Erhöhung des Innovationsgrades oder des Digitalisierungsgrades zukunftsfähiger wird.Beantragen Sie eine Förderung für CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen, müssen Sie unter Einbeziehung von sachverständigen Dritten (zum Beispiel Energieberaterin und Energieberater, Bauingenieurin und Bauingenieur oder Architektin und Architekt) nachweisen, wie und in welchem Umfang in Ihrem Betrieb CO2-Einsparungen durch den über den Unionsrahmen hinausgehenden Energieeffizienzgrad oder das über den Unionsrahmen hinausgehende Umweltschutzniveau oder den Einsatz von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen realisiert werden.Wenn Sie als Nachweis der regionalwirtschaftlichen Effekte das Arbeitsplatzkriterium heranziehen, müssen Sie für eine Förderung die neu zu schaffenden Dauerarbeitsplätze ausschließlich mit Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern besetzen, mit denen Sie ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingehen.Als Großunternehmen im D-Fördergebiet erhalten Sie nur dann eine Förderung, wenn Sie CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen mit beantragen.Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.