Informationen
Wenn Sie Projekte der Gesellschaftspolitik planen, die von erheblichem entwicklungspolitischem Interesse für die Bundesrepublik Deutschland sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Ihr Vorhaben der Gesellschaftspolitik in Entwicklungs- und Transformationsländer sowie Projekte, an denen der Bund ein erhebliches entwicklungspolitisches Interesse hat.
Sie bekommen die Förderung vor allem für folgende Maßnahmen:
Förderung des pluralistischen Dialogs über gesellschaftliche Leitbilder auf der Basis von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit,Hilfe beim Aufbau gesellschaftlicher Interessengruppen sowie die Förderung von Aktivitäten der Zivilgesellschaft,Unterstützung zivilgesellschaftlicher und staatlicher Institutionen beim Auf- und Ausbau demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen und Verfahren,Förderung der gleichberechtigten Integration von Frauen in die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungsprozesse,Beratung bei Wirtschafts-, Sozial- und Umweltreformen,Unterstützung beim Auf- und Ausbau marktwirtschaftlicher Mechanismen und Systeme,Förderung einer sozial gerechten ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung,Förderung der Beachtung und Umsetzung der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen und anderer grundlegender internationaler Konventionen,Unterstützung politischer Bildung für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und für interessierte Jugendliche und Erwachsene,Förderung dezentraler pluralistischer Medien- und Kommunikationssysteme,Förderung des nationalen, regionalen und internationalen Dialogs insbesondere auf den Gebieten der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zusammenarbeit,Förderung von Frieden und Entwicklung in Konflikt- und Post-Konfliktländern,bei besonderem entwicklungspolitischen Interesse Förderung von Dialogmaßnahmen und Fachgesprächen auch außerhalb der Kooperationsländer zur Unterstützung der vorstehend genannten Maßnahmen.Sie erhalten für Ihr Projekt einen Zuschuss, der grundsätzlich als Vollfinanzierung zur Projektförderung gewährt wird.
Ihren Antrag reichen Sie bitte beim BMZ ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als vom BMZ mittels Zuwendungsbescheid geförderte deutsche politische Stiftung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Projekt steht im Einklang mit den entwicklungspolitischen Zielsetzungen der Bundesrepublik Deutschland und den internationalen Menschenrechtskonventionen.Sie müssen als Zuwendungsempfangende geeignete nichtstaatliche und staatliche Organisationen innerhalb und in Einzelfällen außerhalb der Kooperationsländer oder den Aufbau entsprechender Institutionen und Strukturen unterstützen.Sie berücksichtigen soziokulturelle, ökonomische und ökologische Besonderheiten des jeweiligen Kooperationslandes sowie die Förderung von Eigeninitiative und Eigenverantwortung aus dem Kooperationsland.Sie schließen im Rahmen der Weiterleitung von Zuwendungen an Partnerorganisationen zur Durchführung von Maßnahmen in den Kooperationsländern privatrechtliche Verträge.Sie leiten Mittel ausschließlich als Projektförderung weiter.Für Letztempfangende kommen nur Partnerorganisationen in Betracht, welche im Förderantrag benannt und durch Bewilligungsbescheid bestätigt wurden.