Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Wenn Sie als Kommune Unterstützung bei der Teilnahme an EU-Förderprojekten benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als finanzschwache Kommune dabei, an Förderrichtlinien zu Fonds der Europäischen Union der Förderperiode 2014 bis 2020 und der Förderperiode 2021 bis 2027 teilzunehmen.
Es handelt sich um bestimmte Förderrichtlinien auf Grundlage der EU-Fonds EFRE, ELER, ESF beziehungsweise ESF+ für 2021 bis 2027 sowie EMFF beziehungsweise EMFAF für 2021 bis 2027.
Sie erhalten die Förderung für den Eigenanteil, den Sie im Rahmen der jeweiligen Förderprogramme erbringen müssen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die Hauptzuwendung gemäß der jeweiligen Förderrichtlinie eingeschlossen.
Der Kofinanzierungszuschuss kann höchstens EUR 500.000 je Vorhaben betragen.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000 je Vorhaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.10. eines Jahres in schriftlicher oder elektronischer Form an das für Sie zuständige Amt für regionale Landesentwicklung.
Antragsberechtigt sind Kommunen sowie deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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