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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Wenn Sie eine Maßnahme zur naturnahen Waldbewirtschaftung oder zur Entwicklung des Waldes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen, die eine naturnahe Waldbewirtschaftung und Waldentwicklung begünstigen und die ökologische und ökonomische Leistungsfähigkeit des Waldes erhöhen.
Sie erhalten die Förderung vor allem für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Abteilung Forstwirtschaft.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Bund, Länder, die Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten und juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent im Besitz von Bund oder Ländern befindet, sind von der Förderung ausgeschlossen.
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