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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bei Maßnahmen, die dazu beitragen, die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes zu sichern, und die die Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft verbessern.
Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt ab von der Art Ihres Vorhabens.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den Landesforst Mecklenburg-Vorpommern.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Besitzerin oder Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen sind. Auch als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss können Sie einen Antrag stellen.
Nicht gefördert werden Bund und Länder, juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in Händen von Bund oder Ländern befindet, und öffentlich-rechtliche Anstalten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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