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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen, die dazu beitragen, die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes zu sichern, und die die Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft verbessern.
Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt ab von der Art Ihres Vorhabens.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den Landesforst Mecklenburg-Vorpommern.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Besitzerin oder Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen sind.
Nicht gefördert werden Bund und Länder, juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in Händen von Bund oder Ländern befindet, und öffentlich-rechtliche Anstalten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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