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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Wenn Sie mit einem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss Maßnahmen planen, die der Bewirtschaftung zugutekommen und die Besitzzersplitterung überwinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als forstwirtschaftlichen Zusammenschluss bei Vorhaben, die die Waldbewirtschaftung verbessern und der Überwindung struktureller Nachteile dienen, die vor allem aus Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung resultieren. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
Sie erhalten die Förderung für
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.
Der Zeitraum für Ihre Förderung beträgt
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.
Ihren Antrag richten Sie bitte an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark.
Antragsberechtigt sind anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach dem Bundeswaldgesetz.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta