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Copilot für Förderungen
15. Mär. 6671 | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Wenn Sie medizinische Hilfen, Beratungen und Behandlungen nach den Regeln der ärztlichen Heilkunst für Menschen in Notlagen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt medizinische Hilfen für Menschen in Notlagen, die keinen regulären Zugang zum medizinischen Leistungssystem haben. Dies betrifft normalerweise Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge stellen Sie bitte bis 4 Wochen vor Beginn des Haushaltsjahres, in dem die Maßnahme durchgeführt werden soll, spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Sie als
wenn Sie die medizinischen Leistungen in Zusammenarbeit mit Ärztinnen/Ärzten und Apotheken ermöglichen.
Sie müssen ein fachlich fundiertes Konzept beziehungsweise eine fachlich fundierte Projektbeschreibung vorlegen.
Als Verein, Verband, Organisation oder sonstige natürliche oder juristische Person müssen Sie die ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen und die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nachweisen.
Zudem müssen Sie Abstimmungsgespräche mit den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten führen und ein Einvernehmen über die Fördermaßnahme mit den zuständigen Kreisen oder kreisfreien Städten nachweisen.
Sie müssen die mit den Fördermitteln erbrachten Leistungen dokumentieren und in geeigneter Form auf die Förderung hinweisen.
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