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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in benachteiligten Gebieten Einkommensverluste erleiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleich erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein gewährt Ihnen Zuwendungen, wenn Sie Flächen in benachteiligten Gebieten bewirtschaften und Ihnen dadurch Einkommensverluste und zusätzliche Kosten entstehen, die Landwirtinnen und Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten nicht entstehen.
Die Höhe der Zuschusses beträgt jährlich je nach Größe der Bewirtschaftungsfläche für Grünland mit Tierhaltung EUR 120,00 bis EUR 140,00 pro Hektar und für Ackerbau/Marktfrucht EUR 40,00 bis EUR 60,00 pro Hektar.
Ihren Antrag stellen Sie bitte bis zum 15.5. eines Jahres beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die im benachteiligten Gebiet wirtschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
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