Informationen
Verkehrsverbünde,Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt für Mittel aus dem EFRE sind
Wenn Sie in Sachsen Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen im straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und aus dem Just Transition Fund (JTF) bei der Umsetzung von Projekten für eine nachhaltige, multimodale städtische Mobilität.
Die Förderung aus EFRE-Mitteln erhalten Sie für folgende Maßnahmen:
kommunale Körperschaften: sächsische Städte und Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse,Nahverkehrsunternehmen,Bewältigung der ökologischen und klimatischen Herausforderungen, insbesondere beim Übergang zur Klimaneutralität, Nutzbarmachung des Potenzials innovativer digitaler Technologien und Entwicklung funktionaler Stadtgebiete, hierzu zählen: Neu- beziehungsweise Ausbau von Mobilitätspunkten zur Schaffung verkehrsträgerübergreifender Angebote durch die Verknüpfung von ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr, Sharing-Angeboten und motorisiertem Individualverkehr,verkehrsträgerübergreifende Vernetzung auch durch moderne intermodale Verkehrsmanagementsysteme,Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV und des Radverkehrs, die Einfluss auf das individuelle Verkehrsmittelwahlverhalten (Modal Split) haben (zum Beispiel Fahrradparkhäuser, Fahrradabstellinfrastruktur, Fahrradmietsysteme, Mobilitätsmanagement, Verkehrssicherheitsmaßnahmen),Beschaffung von innovativen Straßenbahn-/Stadtbahnfahrzeugen einschließlich der dafür gegebenenfalls erforderlichen Tankinfrastruktur,Studien und Konzepte zur Einführung umweltfreundlicher Verkehrsträger im ÖPNV,Neu- und Ausbau von Infrastruktur zur Wartung und Reparatur von Fahrzeugen mit alternativen und umweltfreundlichen Antrieben,Entwicklung und Umsetzung innovativer verkehrspolitischer Lösungen sowie technologischer Innovationen;Neu- beziehungsweise Ausbau von Mobilitätspunkten zur Schaffung verkehrsträgerübergreifender Angebote durch die Verknüpfung von ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr, Sharing-Angeboten und motorisiertem Individualverkehr,verkehrsträgerübergreifende Vernetzung auch durch moderne intermodale Verkehrsmanagementsysteme,Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV und des Radverkehrs, die Einfluss auf das individuelle Verkehrsmittelwahlverhalten (Modal Split) haben (zum Beispiel Fahrradparkhäuser, Fahrradabstellinfrastruktur, Fahrradmietsysteme, Mobilitätsmanagement, Verkehrssicherheitsmaßnahmen),Beschaffung von innovativen Straßenbahn-/Stadtbahnfahrzeugen einschließlich der dafür gegebenenfalls erforderlichen Tankinfrastruktur,Studien und Konzepte zur Einführung umweltfreundlicher Verkehrsträger im ÖPNV,Neu- und Ausbau von Infrastruktur zur Wartung und Reparatur von Fahrzeugen mit alternativen und umweltfreundlichen Antrieben,Entwicklung und Umsetzung innovativer verkehrspolitischer Lösungen sowie technologischer Innovationen;Umsetzung innovativer Ideen und Realisierung von Modellprojekten in Städten und Gemeinden zur verbesserten Bedienung der Mobilitätsanforderungen, hierzu zählen: Erprobung und Integration intelligenter Echtzeit-Verkehrssteuerungssysteme im ÖPNV und Radverkehr,Erprobung und Umsetzung von Vorhaben des automatisierten Fahrens oder dessen Vorstufen im ÖPNV (zum Beispiel im Remote Modus),Verbesserung der Qualität und Verfügbarkeit von Daten und Statistiken für den Betrieb städtischer und interkommunaler Verkehrssysteme und die Entscheidungsfindung auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene;Erprobung und Integration intelligenter Echtzeit-Verkehrssteuerungssysteme im ÖPNV und Radverkehr,Erprobung und Umsetzung von Vorhaben des automatisierten Fahrens oder dessen Vorstufen im ÖPNV (zum Beispiel im Remote Modus),Verbesserung der Qualität und Verfügbarkeit von Daten und Statistiken für den Betrieb städtischer und interkommunaler Verkehrssysteme und die Entscheidungsfindung auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene;Erhöhung des insbesondere (verkehrs-)strukturellen Anreizes für Städte und Gemeinden für wirtschaftliche Investitionen, zum Beispiel durch die Unterstützung lokaler Partnerschaften bei der Umsetzung und Erprobung innovativer urbaner Mobilitätsansätze;Herstellung und Sicherung eines gleichberechtigten, die individuellen Mobilitätsbedürfnisse und städtischen Gegebenheiten sowie den Stadt-Umland-Beziehungen berücksichtigenden Zugangs für alle Bürger zu allen öffentlichen Angeboten und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, hierzu zählen: Erleichterung des Zugangs und der Nutzung des ÖPNV für alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere durch die Implementierung von innovativen Informations- und Kommunikationsplattformen und Abbau digitaler Barrieren für Nutzerinnen und Nutzer mit speziellen Bedürfnissen, digitale Neulinge und Nachzüglerinnen und Nachzügler,Studien und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (auch des Infektionsschutzes) im ÖPNV-Raum,Mobilitätskonzepte mit den Kriterien der Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP);Erleichterung des Zugangs und der Nutzung des ÖPNV für alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere durch die Implementierung von innovativen Informations- und Kommunikationsplattformen und Abbau digitaler Barrieren für Nutzerinnen und Nutzer mit speziellen Bedürfnissen, digitale Neulinge und Nachzüglerinnen und Nachzügler,Studien und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (auch des Infektionsschutzes) im ÖPNV-Raum,Mobilitätskonzepte mit den Kriterien der Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP);Stärkung der länder- und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie der Metropolregion Mitteldeutschland, hierzu zählen: Förderung und Verbesserung vorhandener Entwicklungspotenziale der Metropolregion Mitteldeutschland,verkehrliche Vernetzung sächsischer Städte und Gemeinden mit angrenzenden Regionen und den Metropolregionen benachbarter Bundesländer sowie mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik.Förderung und Verbesserung vorhandener Entwicklungspotenziale der Metropolregion Mitteldeutschland,verkehrliche Vernetzung sächsischer Städte und Gemeinden mit angrenzenden Regionen und den Metropolregionen benachbarter Bundesländer sowie mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik.Die Förderung aus Mitteln des JTF erhalten Sie für die Beschaffung innovativer Straßenbahn-/Stadtbahnfahrzeuge mit optimierter Antriebstechnologie und automatisierten Fahr- und Steuerungsprozessen im Rahmen des gemeinsamen Beschaffungsvorhabens Sächsische Plattform „Straßenbahn der Zukunft“.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
grundsätzlich 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben,für Mobilitätskonzepte mit den Kriterien der Sustainable Urban Mobility Plans 90 Prozent förderfähigen Ausgaben.Die förderfähigen Ausgaben müssen normalerweise mindestens EUR 500.000 betragen (außer: Studien und Konzepte zur Einführung umweltfreundlicher Verkehrsträger im ÖPNV, Studien und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (auch des Infektionsschutzes) im ÖPNV-Raum, Mobilitätskonzepte mit den Kriterien der Sustainable Urban Mobility Plans).
Unternehmen in Privatrechtsform als Träger, Betreiber oder Nutzer von Infrastruktureinrichtungen, Schieneninfrastrukturunternehmen, deren Schienenwege von Nahverkehrsunternehmen genutzt werden,Universitäten und Hochschulen undBürgerbusvereine.Antragsberechtigt für Mittel aus dem JTF sind Straßenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Mitteldeutschen Revier, bestehend aus der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig und dem Landkreis Nordsachsen als sächsisches JTF-Fördergebiet.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen nachweisen, dass die zu fördernde Maßnahme den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht und die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt werden.Ihre Maßnahme muss sich in ein integriertes verkehrsträgerübergreifendes Entwicklungskonzept oder ein anderes geeignetes Konzept (zum Beispiel Mobilitätsstrategien oder nachhaltige urbane Mobilitätspläne) einfügen und mit den darin enthaltenen Zielen vereinbar sein.Für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren müssen Sie die Klimaverträglichkeit nachweisen.Sie müssen gleichstellungspolitische Fragen berücksichtigen.