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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Wenn Sie neue ambulant betreute Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige einrichten, Kurzzeitpflegeplätze schaffen oder mit Einzelprojekten zur Verbesserung der Pflege beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie beim Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene sowie bei der Umsetzung von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, je nach Art Ihres Vorhabens maximal zwischen EUR 25.000 und EUR 100.000 je Projekt.
Bei Kurzzeitpflegeplätzen ist der Förderhöchstbetrag auf EUR 100,00 je nicht belegtem Tag und bis zu EUR 10.000 je Platz und Jahr begrenzt.
Die Bagatellgrenze liegt je nach Vorhaben bei EUR 5.000 oder EUR 2.500.
Anträge für Wohngemeinschaften und Kurzzeitpflegeplätze richten Sie bitte an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP).
Anträge für Einzelprojekte reichen Sie bitte beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens
Je nach Art Ihres Vorhabens gelten im Einzelnen folgende Voraussetzungen:
Bei Wohngemeinschaften:
Bei Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen der Pflege:
Bei Einzelprojekten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege:
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