
Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz
16. Mär. 2024 | Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Informationen
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an die für Sie zuständige Kreisverwaltung.
Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt oder Winzerin und Winzer am EULLa-Programmbestandteil „Vertragsnaturschutz“ teilnehmen und zusätzliche nicht produktive Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei nicht produktiven Investitionen, wenn Sie bereits im Bereich „Vertragsnaturschutz“ des EULLa-Programms (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) gefördert werden. Die Investitionen dürfen nicht zu einer erheblichen Steigerung des Wertes Ihres Betriebs oder seiner Rentabilität führen.
Sie erhalten die Förderung für die Anlage oder Pflanzung von
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, sofern sie Vertragspartner in den EULLa-Vertragsnaturschutzprogrammteilen sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
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