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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Wenn Ihre Beratungsstelle Menschen mit Behinderungen betreut oder berät, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als überregionale Beratungsstelle für Menschen mit (drohenden) Behinderungen bei nichtinvestiven sozialen Maßnahmen.
Sie erhalten eine Förderung für Sach- und Personalausgaben der Beratungsstelle.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.10. eines Jahres beim Thüringer Landesverwaltungsamt.
Antragsberechtigt sind freigemeinnützige Träger von überregionalen Beratungsstellen, deren Aufgabe darin besteht, Menschen mit Behinderungen zu betreuen und zu fördern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta