Förderung regionaler Matchmaking-Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen („Startup-Events.NRW“)
16. Dez. 2023 | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationen
Der Zuschuss beträgt bei Veranstaltungen mit 50 bis 100 teilnehmenden Personen maximal EUR 5.000, bei Veranstaltungen mit 101 bis 250 teilnehmenden Personen maximal EUR 15.000 und bei Veranstaltungen ab 251 teilnehmenden Personen maximal EUR 25.000.Wenn Sie Veranstaltungen durchführen, die den Austausch von Start-ups mit etablierten Unternehmen und anderen Akteurinnen und Akteuren ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Veranstalterin und Veranstalter bei der Durchführung von regionalen Matchmaking-Veranstaltungen mit Unternehmen und Investorinnen und Investoren, um innovativen Start-ups als Treiber für die digitale und nachhaltige Transformation den Zugang zu Kapital und Aufträgen zu erleichtern.
Gefördert werden Ihre Ausgaben für bis zu 3 in Präsenz durchgeführte Veranstaltungen pro Kalenderjahr.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent, bei Vorhaben von besonderem Landesinteresse auch bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben je einzelner, abgegrenzter Veranstaltung.Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Bezirksregierung Detmold. Sie müssen für jede Veranstaltung einen gesonderten Antrag stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Veranstalterin oder Veranstalter des Events.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Es muss sich um eine öffentliche Präsenzveranstaltung mit mindestens 50 teilnehmenden Personen in Nordrhein-Westfalen handeln. Teilnehmende sollen Gründungsinteressierte, Start-ups, etablierte Unternehmen, Investorinnen und Investoren, Wissenschaft und regionale Akteurinnen und Akteure sein.Die von Ihnen durchgeführte Veranstaltung muss es Start-ups ermöglichen, sich zum Beispiel durch Pitches, Vorträge und Ausstellerflächen zu präsentieren, und Formate zum Austausch zwischen etablierten Unternehmen und Start-ups bieten.Sie müssen für die zu fördernde Veranstaltung eine Vorhabensbeschreibung vorlegen, die deutlich macht, wie ein Netzwerkeffekt, vor allem zwischen Start-ups und Mittelstand oder Risikokapitalgeberinnen und Risikokapitalgebern, erreicht werden soll, undinwiefern durch das Format das Start-up-Ökosystem in Nordrhein-Westfalen gestärkt sowie die digitale und nachhaltige Transformation der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen unterstützt wird.wie ein Netzwerkeffekt, vor allem zwischen Start-ups und Mittelstand oder Risikokapitalgeberinnen und Risikokapitalgebern, erreicht werden soll, undinwiefern durch das Format das Start-up-Ökosystem in Nordrhein-Westfalen gestärkt sowie die digitale und nachhaltige Transformation der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen unterstützt wird.Individuelle Beratungsleistungen für Start-ups werden nicht gefördert.