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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wenn Sie als kleines landwirtschaftliches Unternehmen in mobile oder teilmobile Schlachteinheiten oder Molkereien oder in regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Produkte investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen bei Investitionen in mobile oder teilmobile Schlachteinheiten, mobile oder teilmobile Molkereien sowie Investitionen in regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens aber EUR 5.000 und maximal EUR 100.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Stichtagen an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Abteilung 2.1 (Agrarförderung).
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz und Unternehmensstandort in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
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