Matching-

Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wenn Sie städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen als Gesamtmaßnahmen durchführen und abwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei der Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung im Rahmen folgender Programmbereiche:
Sie erhalten die Förderung für die Durchführung gebietsbezogener städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen als Gesamtmaßnahmen. Im Fall interkommunaler Kooperationen werden auch Vorbereitungsmaßnahmen gefördert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise maximal 2 Drittel der förderfähigen Ausgaben.
Reichen Sie Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm bitte über das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung bis zum 1.6. des Jahres, das der Förderung vorausgeht, beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung ein.
Bewilligungsbehörde ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Antragsberechtigt sind Gemeinden in Niedersachsen.
Die Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta