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Copilot für Förderungen
17. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Wenn Sie als intersektorales Gesundheitsnetzwerk mit anderen intersektoralen Gesundheitsnetzwerken zusammenarbeiten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als intersektorales Gesundheitsnetzwerk dabei, sich mithilfe von digitalen und telemedizinischen Anwendungen mit anderen intersektoralen Gesundheitsnetzwerken zu vernetzen.
Als intersektorales Gesundheitsnetzwerk sind Sie ein Zusammenschluss aus verschiedenen ambulanten und/oder stationären Gesundheitssektoren (Gesundheitsbereichen), die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch V, XI oder XII erbringen. Gesundheitssektoren sind unter anderem ambulante Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, ambulante oder stationäre Pflegedienste, (Reha-)Kliniken, Rettungsdienste, Logopädinnen und Logopäden.
Sie erhalten die Förderung für Sachausgaben für Hard- und Software, für konkret zu benennende digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Implementierungen zur digitalen Vernetzung und Kommunikation der Mitglieder Ihres intersektoralen Gesundheitsnetzwerks untereinander und/oder direkt mit den Patientinnen und Patienten, das sind vor allem
Außerdem erhalten Sie eine Förderung für projektbezogene Personalausgaben, die durch die Umsetzung, Durchführung und Evaluation Ihres Vorhabens unmittelbar entstehen, sowie für Gemeinkosten auf die förderfähigen direkten projektbezogenen Personalausgaben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 200.000 für maximal 24 Monate.
Ist Ihr Gesundheitsnetzwerk an der Umsetzung eines Landeskonzepts beteilgt, erhöht sich der Zuschuss auf 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Zuschuss muss mindestens EUR 25.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare per E-Mail und zusätzlich postalisch an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Referat Gesundheitspolitik.
Antragsberechtigt sind intersektorale Gesundheitsnetzwerke mit Sitz in Hessen. Die Anträge werden über eine Projektträgerin oder einen Projektträger gestellt, die oder der dem intersektoralen Gesundheitsnetzwerk angehört und von diesem beauftragt ist.
Projektträgerinnen und Projektträger können natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden unter anderem Vorhaben mit Studiencharakter und mit betriebswirtschaftlichem oder organisatorischem Charakter ohne zugrunde liegendes technologisches Konzept.
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