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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Wenn Sie als örtlicher Träger der Jugendhilfe Maßnahmen und Angebote im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Kommunen bei der Umsetzung der Förderung aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen.
Sie bekommen die Förderung für Personal- und Sachkosten für folgende Vorhaben:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der maximale Förderbetrag ergibt sich aus einem Verteilerschlüssel.
Richten Sie Ihren Antrag bitte jeweils bis zum 30.11. für das Folgejahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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