Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)
20. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Informationen
Außerdem erhalten Sie eine Förderung für Modellvorhaben zur Weiterentwicklung geeigneter überbetrieblicher Berufsbildungszentren zu Kompetenzzentren (ausschließlich aus Landesmitteln).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:
Wenn Sie überbetriebliche Berufsbildungsstätten modernisieren und weiterentwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Hessen unterstützt Sie teilweise mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen zur Modernisierung und Erweiterung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (Ausstattungs- und Bauvorhaben).
Melden Sie Ihr Vorhaben bitte frühzeitig dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an.
Ihren Antrag richten Sie bitte elektronisch über das Kundenportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten. Dabei kann es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie andere nicht gewinnorientierte juristische Personen des Privatrechts handeln.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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