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Förderung

FM

Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)

20. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Öffentliche-Einrichtung +4

Zuschuss

Hessen

unterschiedlich je nach Art der Maßnahme

Informationen

Außerdem erhalten Sie eine Förderung für Modellvorhaben zur Weiterentwicklung geeigneter überbetrieblicher Berufsbildungszentren zu Kompetenzzentren (ausschließlich aus Landesmitteln).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:

Wenn Sie überbetriebliche Berufsbildungsstätten modernisieren und weiterentwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Land Hessen unterstützt Sie teilweise mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen zur Modernisierung und Erweiterung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (Ausstattungs- und Bauvorhaben).

  • Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Maßnahme und dem jeweiligen Fördergebiet ab. Sie müssen einen angemessenen Eigenanteil von normalerweise 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten erbringen, in GRW-Fördergebieten mindestens 10 Prozent.
  • Die Höhe des Zuschusses für die Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Die förderfähigen Ausgaben müssen bei Förderung mit EFRE-Mitteln bei Bauvorhaben EUR 500.000 und bei Ausstattungsvorhaben EUR 100.000, bei Förderung mit Landesmitteln bei Bauvorhaben EUR 50.000 und bei Ausstattungsvorhaben EUR 10.000 übersteigen.
  • Melden Sie Ihr Vorhaben bitte frühzeitig dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an.

    Ihren Antrag richten Sie bitte elektronisch über das Kundenportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten. Dabei kann es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie andere nicht gewinnorientierte juristische Personen des Privatrechts handeln.

    Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss sich normalerweise auf eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte in Hessen beziehen.
  • Liegt die überbetriebliche Berufsbildungsstätte außerhalb Hessens, muss diese die Ausbildung eines Berufes anbieten, der nicht in einer hessischen überbetrieblichen Berufsbildungsstätte erlernt werden kann, und mindestens 10 Prozent der Lehrgangsteilnehmenden müssen ihren Wohnsitz in Hessen haben.
  • Beachten Sie bitte die Zweckbindungsfristen von 5 Jahren für Ausstattungsvorhaben, 15 Jahren für Modernisierungsmaßnahmen der Gebäude und 25 Jahren bei Neuerrichtung von Berufsbildungsstätten.
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