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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Wenn Sie als überregional tätiger Träger der Jugendhilfe Projekte der kulturellen Kinder- und Jugendbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe in der Weiterentwicklung der Jugendhilfe.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Sie reichen Ihren Antrag bis spätestens zum 31.12. für das folgende Jahr beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung ein. Für die Antragstellung verwenden Sie bitte die bereitgestellten Formularmuster.
Antragsberechtigt sind Sie als
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta