Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für und zur Verbreitung von Kenntnissen über landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Rheinland-Pfalz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Entwicklung und Durchführung von Marketingmaßnahmen, durch die sich die Marktchancen und Marktposition der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft verbessern.
Sie erhalten eine Förderung für
die Veranstaltung von und die Teilnahme an Wettbewerben, Messen und Ausstellungen sowieWerbeveröffentlichungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie können den Zuschuss degressiv gestaffelt über einen Zeitraum von 3 Jahren beziehen.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde. Das ist bei
Maßnahmen nach dem Milch- und Fettgesetz: die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD),Maßnahmen zum Weinbau: die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz,allen weiteren Maßnahmen: das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Erzeugerorganisationen und -zusammenschlüsse,Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse,Marketing- und Absatzförderungseinrichtungen,Verbände von Erzeugern, Vermarktern und Verarbeitern ökologisch erzeugter Produkte,Gemeinden und Regionalinitiativen,berufsständische Verbände und Institutionen,Verbände und Institutionen des Verbraucherschutzes und der Ernährungsbildung sowieSchutzgemeinschaften.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Erzeugergruppierungen oder sonstige Organisationen müssen die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der KMU-Definition der EU erfüllen.Ihre Maßnahmen müssen Informationen zur Produktqualität, zu ernährungsphysiologischen Aspekten, zu saisonalen oder regionalen Besonderheiten, zu Anbau, Ernte und Verarbeitung liefern.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Investitionen und Personalkosten, falls sie nicht dem Förderzweck dienen,Antragstellende, die einer Rückforderung der EU nicht nachgekommen sind, sowieUnternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien.