Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Wenn Sie eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation anerkennen oder Ihre ausländische Hochschulqualifikation einstufen lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anerkennungszuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen eines Pilotverfahrens ausländische Fachkräfte. Wenn Sie Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation einem deutschen Referenzberuf als gleichwertig anerkennen lassen wollen, können Sie für den Zugang zu einem Berufsanerkennungsverfahren finanzielle Unterstützung erhalten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der nachgewiesenen Kosten, jedoch maximal EUR 600,00 pro Person. Zusätzlich können die Kosten von Qualifikationsanalysen mit bis zu EUR 1.200 gefördert werden. Die beantragte Gesamtförderung der Kosten soll pro Person mindestens EUR 100,00 betragen.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe senden Sie Ihren Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm an eine zuleitende Stelle. Die zuleitende Stelle leitet den Antrag das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH zur Prüfung weiter. Sie können Ihre Kosten grundsätzlich bis spätestens 9 Monate nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens zur Förderung einreichen.
Für die 1. Stufe der Förderung müssen Sie bis spätestens 30.6.2024 einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm einreichen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland.
Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt nicht mehr als EUR 26.000. Wenn Sie steuerlich gemeinsam mit Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin oder Ihrem Ehe- oder Lebenspartner veranlagt werden, darf Ihr gemeinsames Jahreseinkommen nicht mehr EUR 40.000 betragen.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie bereits
erhalten. Wenn für Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder bereits eröffnet ist, erhalten Sie ebenfalls keine Förderung.
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