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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Wenn Sie als örtlicher Träger der Jugendhilfe psychosoziale Unterstützung von Schwangeren, werdenden Vätern und Familien mit kleinen Kindern anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als örtlichen Träger der Jugendhilfe ergänzend zur Bundesstiftung Frühe Hilfen bei Ihren Angeboten zur psychosozialen Unterstützung von Schwangeren, werdenden Vätern und Familien mit kleinen Kindern.
Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge richten Sie bitte spätestens bis zum 30.11 für das folgende Jahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta