Informationen
Wenn Sie als Kommune eine territoriale Strategie für Ihre Innenstadt erstellt haben und in das Programm „Resiliente Innenstädte“ aufgenommen wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Strategien und Projekten zur Stärkung der Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit von Innenstädten, wenn Sie in das Programm „Resiliente Innenstädte“ aufgenommen worden sind.
Sie erhalten die Förderung für investive und nicht investive Vorhaben in 3 Handlungsfeldern, die der Umsetzung Ihrer ganzheitlichen und in Beteiligungsprozessen erstellten territorialen Strategie dienen:
Handlungsfeld soziale Aspekte: Management, Beratung und Mediation für die Umsetzung von Vorhaben auf Grundlage der Strategie (nur im ÜR-Gebiet),Ausbau, Schaffung oder Inwertsetzung von wohnungsnahen, öffentlichen Erholungs- und Rückzugsorten,Gestaltung und Belebung von öffentlichen, frei zugänglichen Räumen und Plätzen sowie Revitalisierungen von Gebäuden durch die Schaffung von beispielsweise sozialen, am Gemeinwesen orientierten oder kulturellen Begegnungsorten und Treffpunkten,digitale Angebote etwa für nicht kommerzielle lokale Unterstützungs- und Austauschstrukturen, Bürgerbeteiligungen oder kulturelle und soziale Dienstleistungen sowieAufbau von Online-Angeboten der Verwaltung wie beispielsweise Online-Bürgerbüros oder Plattformen, die Freizeit, Kultur, Sport, Soziales und Verwaltung kombinieren (nur im ÜR-Gebiet),Management, Beratung und Mediation für die Umsetzung von Vorhaben auf Grundlage der Strategie (nur im ÜR-Gebiet),Ausbau, Schaffung oder Inwertsetzung von wohnungsnahen, öffentlichen Erholungs- und Rückzugsorten,Gestaltung und Belebung von öffentlichen, frei zugänglichen Räumen und Plätzen sowie Revitalisierungen von Gebäuden durch die Schaffung von beispielsweise sozialen, am Gemeinwesen orientierten oder kulturellen Begegnungsorten und Treffpunkten,digitale Angebote etwa für nicht kommerzielle lokale Unterstützungs- und Austauschstrukturen, Bürgerbeteiligungen oder kulturelle und soziale Dienstleistungen sowieAufbau von Online-Angeboten der Verwaltung wie beispielsweise Online-Bürgerbüros oder Plattformen, die Freizeit, Kultur, Sport, Soziales und Verwaltung kombinieren (nur im ÜR-Gebiet),Handlungsfeld ökonomische Aspekte: neue und flexible Nutzungen und Nutzungskonzepte für den öffentlichen und frei zugänglichen Raum und für Gebäude,Umsetzung neuer Modelle der Arbeitsorganisation wie beispielsweise Co-Working-Spaces durch bauliche Investitionen und Ausstattungen sowie Betrieb,Unterstützung sozialer, kultureller und ökologischer Gründungsaktivitäten durch bauliche Investitionen und Ausstattungen sowie durch Beratung, Moderation und Mediation sowieStärkung hybrider Formen des Handels lokaler Unternehmen etwa durch lokale digitale Plattformen,neue und flexible Nutzungen und Nutzungskonzepte für den öffentlichen und frei zugänglichen Raum und für Gebäude,Umsetzung neuer Modelle der Arbeitsorganisation wie beispielsweise Co-Working-Spaces durch bauliche Investitionen und Ausstattungen sowie Betrieb,Unterstützung sozialer, kultureller und ökologischer Gründungsaktivitäten durch bauliche Investitionen und Ausstattungen sowie durch Beratung, Moderation und Mediation sowieStärkung hybrider Formen des Handels lokaler Unternehmen etwa durch lokale digitale Plattformen,Handlungsfeld ökologische Aspekte: Regionalisierung und klimaverträgliche Gestaltung von Produktion, Verarbeitung, Vermarktung und Verwertung,klimaschonende Mobilität durch Multimodalität, Fuß- und Radverkehr, Etablierung CO2-neutraler Nahlogistik zur Überwindung der „letzten Meile“,Reduzierung von Hitzestress und starkregenbedingten Überflutungen, zum Beispiel durch Begrünungen, Flächenentsiegelung oder die ökologische Aufwertung von Gewässern und Auen,Neuanlage und Aufwertung naturnaher innerstädtischer Grünflächen zur Steigerung der biologischen Vielfalt, für Naturerlebnismöglichkeiten und Lärmschutz,Verbesserung der Reaktionsfähigkeit auf Umweltkrisen durch Stärkung von vernetzten Katastropheninterventionsmöglichkeiten sowieEntwicklung und Erstellung von Konzepten zur Klimaanpassung.Regionalisierung und klimaverträgliche Gestaltung von Produktion, Verarbeitung, Vermarktung und Verwertung,klimaschonende Mobilität durch Multimodalität, Fuß- und Radverkehr, Etablierung CO2-neutraler Nahlogistik zur Überwindung der „letzten Meile“,Reduzierung von Hitzestress und starkregenbedingten Überflutungen, zum Beispiel durch Begrünungen, Flächenentsiegelung oder die ökologische Aufwertung von Gewässern und Auen,Neuanlage und Aufwertung naturnaher innerstädtischer Grünflächen zur Steigerung der biologischen Vielfalt, für Naturerlebnismöglichkeiten und Lärmschutz,Verbesserung der Reaktionsfähigkeit auf Umweltkrisen durch Stärkung von vernetzten Katastropheninterventionsmöglichkeiten sowieEntwicklung und Erstellung von Konzepten zur Klimaanpassung.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Setzen Sie investive Maßnahmen um, müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben in der Regionenkategorie SER mindestens EUR 240.000 und in der Regionenkategorie ÜR mindestens EUR 120.000 umfassen. Bei nicht investiven Maßnahmen müssen Sie zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens EUR 30.000 nachweisen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Kommunen, die einen rechtskräftigen Bescheid der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ über die Genehmigung ihrer territorialen Strategie und die Aufnahme in das Programm „Resiliente Innenstädte“ erhalten haben, sowieabhängig vom Fördergegenstand auch sonstige juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, Gesellschaften in mehrheitlich kommunalem Eigentum und rechtsfähige Zusammenschlüsse, die Vorhaben in den Kommunen umsetzen und eine Quartiersgemeinschaft bilden.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen Ihr Projekt in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.Sie müssen eine positive Stellungnahme der Steuerungsgruppe der Kommune, in der das Vorhaben durchgeführt werden soll, vorlegen.Im Fall von Projekten für klimaschonende Mobilität durch Multimodalität, Fuß- und Radverkehr und zur Etablierung CO2-neutraler Nahlogistik zur Überwindung der „letzten Meile“ müssen verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte vorliegen.Nicht gefördert werden unter anderem
allgemeine Verwaltungsausgaben (zum Beispiel Personal- und Sachausgaben), die Sie auch ohne das geförderte Vorhaben hätten tragen müssen,Eigenleistungen undAusgaben für Grunderwerb.