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Copilot für Förderungen
15. Dez. 2020
Wenn Sie Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung einrichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für jeden Ausbildungsplatz beziehungsweise für jeden Arbeitsplatz bis zu EUR 5.000. Der Mindestbetrag liegt bei EUR 2.500.
Ihren Antrag stellen Sie vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrages und bei befristeten Arbeitsverträgen vor Abschluss des Änderungsvertrages bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit.
Antragsberechtigt sind arbeitgebende natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts mit Betriebssitz im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta