
Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport (Förderrichtlinien Sportstättenbau – FR Bau)
16. Okt. 2005 | Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Informationen
Wenn Sie eine anerkannte Einrichtung des Spitzensports erhalten oder modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Baukosten bekommen.
Kontext
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Baumaßnahmen in anerkannten Einrichtungen des Spitzensports.
Gefördert werden Baumaßnahmen für den Spitzensport, insbesondere
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der geförderten Einrichtung. Die Höhe beträgt
Grundsätzlich beträgt der Kostenzuschuss:
Sie richten Ihren Antrag an das BMI.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderrichtlinie Sportstättenbau ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind:
Land, Kommune und Träger beteiligen sich in angemessenem Umfang an der Gesamtfinanzierung.
Die vollständige Sicherung der Gesamtfinanzierung ist gewährleistet.
Die zu fördernde Maßnahme ist in ein bestehendes Förderkonzept und in festgelegte Strukturen des Spitzensports eingebettet.
Es besteht ein örtlicher oder sportartspezifischer, sportfachlicher Bedarf für die konkrete Baumaßnahme.
Sie erfüllen die in Abschnitt 4 der Förderrichtlinie genannten Voraussetzungen.
Der Bedarf olympischer oder paralympischer Sportarten hat Vorrang.
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
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