
Förderung von Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme – „Horizont Impuls“ –
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen
Wenn Sie als KMU sich zur Beantragung einer EU-Fördermaßnahme im Rahmen von Horizont Europa beraten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines und mittleres Unternehmen (KMU) mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), wenn Sie an forschungs-, entwicklungs- und innovationsrelevanten EU-Direktfördermaßnahmen in den Säulen 2 und 3 (nur EIC Accelerator) bei Horizont Europa teilnehmen möchten.
Sie erhalten die Förderung für die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen durch private Anbieterinnen und Anbieter, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zur Vorbereitung von europäischen Projektanträgen für folgende Maßnahmen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für einen Förderzeitraum von bis zu 2 Jahren, maximal aber
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen.
Beachten Sie bitte, dass während der Laufzeit von Horizont Europa maximal 3 Förderungen in unterschiedlichen Projekten/Kooperationen pro Unternehmen möglich sind.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Dienstleistungen durch Betriebsangehörige, ein unmittelbar oder mittelbar mit dem Antragstellenden verbundenes Unternehmen sowie durch Ehegattinnen und Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder Verwandte 1. Grades des Antragstellenden.
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