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Copilot für Förderungen
16. Jan. 2015 | Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Wenn Sie sich als landwirtschaftliches Unternehmen oder Erzeugerzusammenschluss durch externe Fachleute beraten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Das Saarland fördert im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Beratungsleistungen durch externe Beratungsanbieter für Sie als landwirtschaftliches Unternehmen oder Erzeugerzusammenschluss.
Sie erhalten die Förderung für Beratungen
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 1.500 je Beratungsleistung.
Für Beratungsmaßnahmen mit besonderer Bedeutung für Natur, Umwelt- oder Klimaschutz beträgt der Fördersatz bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einem Maximalbetrag in Höhe von EUR 1.500 je Beratungsleistung.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000.
Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare über den Beratungsanbieter beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ein.
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen ist Ihr Unternehmen, wenn es einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht nachgekommen ist oder wenn Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten ist.
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