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Copilot für Förderungen
16. Jan. 2017 | Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Wenn Sie landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse zu dem Thema ökologische Landwirtschaft beraten, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Das Saarland fördert im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) die Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse durch Sie als externen Beratungsanbieter.
Sie bekommen die Förderung für Beratungen in folgenden Bereichen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 800,00 je Beratungsleistung. Die maximale Gesamthöhe der Zuwendung pro Kalenderjahr beträgt EUR 20.000.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 800,00 je Antrag.
Richten Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung der Antragsformulare über den Beratungsanbieter an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Antragsberechtigt sind öffentliche oder private Anbieter der Beratungsleistungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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