Informationen
Wenn Sie die Errichtung oder den Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Saarland unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und mit Landesmitteln bei der Durchführung von Maßnahmen zur Erneuerung und Modernisierung der Berufsbildungszentren.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Erwerb und Errichtung von Gebäuden (einschließlich betriebsnotwendigen Grundes und Boden),Aus- oder Umbau sowie die ausbildungsrelevante Ausstattung der Lehrgebäude (zum Beispiel Mobiliar und IT-Ausstattung – einschließlich Software – für Unterrichtsräume, Lehr- und Lernmedien).Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme jeweils zum 15.8. eines Jahres an das Ministerium für Bildung und Kultur.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften als Träger von öffentlichen Berufsbildungszentren im Sinne des Schulordnungsgesetzes, die im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als strukturschwache Regionen eingestuft sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss zur Verbesserung der Infrastruktur in den jeweiligen Gebieten beitragen,den regionalen Humankapitalbestand erhöhen,die regionale Wirtschaftskraft stärken oderAusstattungsdefizite in der regionalen Ausbildung kompensieren.zur Verbesserung der Infrastruktur in den jeweiligen Gebieten beitragen,den regionalen Humankapitalbestand erhöhen,die regionale Wirtschaftskraft stärken oderAusstattungsdefizite in der regionalen Ausbildung kompensieren.Ihre Modernisierungsmaßnahmen müssen über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustands hinausgehen.Sie müssen in dem Berufsbildungszentrum ein nach ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem implementieren oder implementiert haben.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen und einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben erbringen.Grundstücke sind für eine Dauer von mindestens 15 Jahren entsprechend dem Zuwendungszweck zu nutzen (Zweckbindungsfrist).Sie dürfen erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids mit dem Vorhaben beginnen.Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die ausschließlich der energetischen Sanierung dienen.