Informationen
Wenn Sie ein innovatives Digitalisierungsprojekt umsetzen wollen, das ganzheitlich im Land Sachsen-Anhalt wirkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Durchführung qualitativ hochwertiger und anspruchsvoller Digitalisierungsprojekte zur Umsetzung der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“.
Sie erhalten die Förderung beispielsweise für
Organisationsinnovationen (Anwendung digitaler Methoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen, Geschäftsbeziehungen),Prozessinnovationen (Anwendung neuer oder verbesserter Methoden für Produktion und Leistungserbringung),Produktinnovationen (Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen) oderinterdisziplinäre Vernetzung von Informationen mit regionalem Bezug.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 120.000. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail oder über das Beteiligungsportal bis zum 22.5. eines Jahres an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat Digitalstrategie, Digitale Projekte.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
juristische Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Städte, Gemeinden, Zweckverbände) undjuristische Personen des privaten Rechts (Vereine, Unternehmen).Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Digitalisierungsprojekt muss innerhalb der 18 Themenfelder der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ verfolgt werden,mit ethischen und demokratischen Grundsätzen übereinstimmen,innovativ und zukunftsorientiert sein,nachnutzbar gestaltet sein,einen relevanten Beitrag zur Realisierung von den festgelegten Querschnittszielen der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ leisten undvon besonderem Interesse für das Land Sachsen-Anhalt sein.innerhalb der 18 Themenfelder der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ verfolgt werden,mit ethischen und demokratischen Grundsätzen übereinstimmen,innovativ und zukunftsorientiert sein,nachnutzbar gestaltet sein,einen relevanten Beitrag zur Realisierung von den festgelegten Querschnittszielen der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ leisten undvon besonderem Interesse für das Land Sachsen-Anhalt sein.Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen.Die Gesamtkosten Ihres Digitalisierungsprojekts müssen EUR 5.000 überschreiten (Bagatellgrenze).