Informationen
Wenn Sie Maßnahmen planen, die in Ihrem Unternehmen zu Energieeinsparungen führen sowie die Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen.
Sie erhalten eine Förderung für
messtechnisch gestützte, qualifizierte, unabhängige, betriebsstättenbezogene Beratungen zur Energieeffizienz,Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen auf Grundlage der erfolgten Beratung,die unabhängige technische Beratung zur Vorbereitung und zum Abschluss von Energieeinspar-Contractingverträgen,Demonstrationsvorhaben in den Bereichen Energieeinsparung, Energieeffizienz sowie Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien in Anlagen und Systemen,Studien, soweit sie Voraussetzung für die Durchführung bzw. den Nachweis des Erfolges des Demonstrationsvorhabens sind.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für Beratungsleistungen, die Sie Anspruch nehmen, erhalten Sie bis zu EUR 640,00 pro Tag.
Für eine Energieberatung erhalten Sie maximal
EUR 7.500 für die Situationsanalyse,EUR 2.500 für die Projektbegleitung,EUR 5.000 für die Erfolgskontrolle undEUR 2.500 für den erforderlichen Einsatz von Messtechnik.Die Höchstgrenze für eine Contracting-Beratung liegt bei EUR 1.920.
Bei Demonstrationsvorhaben und Studien richtet sich die Förderhöhe zusätzlich nach den gemäß Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zulässigen Höchstwerten für Umweltschutzbeihilfen für Unternehmen.
Die Bagatellgrenze liegt
für Beratungen bei EUR 1.000für Investitionen und Studien bei EUR 5.000 sowiefür Demonstrationsvorhaben bei EUR 20.000.Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein. Bei Demonstrationsvorhaben und Studien kann auf schriftlichen Antrag hin ausnahmsweise ein vorzeitiger Beginn genehmigt werden.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen.
Antragsberechtigt für Energieberatungen und die anschließende Projektbegleitung sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, landwirtschaftliche Betriebe sowie Angehörige der Freien Berufe.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Sie müssen Ihr Vorhaben in Thüringen durchführen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen und die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung bieten.Zugelassen sind ausschließlich unabhängige Beraterinnen und Berater mit technischem beziehungsweise naturwissenschaftlichem Hochschulabschluss und geeignetem Sachkundenachweis.Ihre Investitionen werden nur nach zielgerichteter, messtechnisch gestützter Beratung und schriftlich begründeter Empfehlung der einzelnen Maßnahmen gefördert.Bei Demonstrationsvorhaben müssen Sie eine Wirtschaftlichkeitsprognose und eine Erläuterung des Demonstrationscharakters und der Umweltschutzwirkungen vorlegen.Der Durchführungszeitraum für Ihre Energieeffizienzmaßnahmen (Beratung und Investition) sowie Demonstrationsvorhaben und Studien muss zum 31.12.2022 enden.