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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Wenn Sie in Bayern ein innovatives, inhaltlich hochwertiges, kreatives Extended-Realities-Projekt entwickeln, produzieren und auf Veranstaltungen präsentieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen beziehungsweise einen Zuschuss bekommen.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Realisierung von inhaltlich hochwertigen, kreativen und im Hinblick auf die User Experience innovativen Virtual-Reality-, Augmented-Reality- oder Mixed-Reality-Projekten sowie immersiven Soundprojekten (XR-Projekte). Dabei kann Ihr XR-Projekt auch interaktiv sein.
Sie bekommen die Förderung für ein XR-Projekt in folgenden Projektphasen:
Sie bekommen die Förderung je nach Vorhaben als Zuschuss oder als Darlehen.
Für die Entwicklung von Konzept und Prototyp beträgt die Höhe des Darlehens bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Entwicklungskosten, höchstens jedoch EUR 30.000 je Vorhaben.
Für die Produktion beträgt die Höhe des Darlehens bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 100.000 je Vorhaben.
Für die Verbreitung von XR-Projekten beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 5.000 je Vorhaben.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den veröffentlichten Abgabefristen beim FilmFernsehFonds Bayern ein.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen oder juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften aus der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder mit einer Niederlassung oder mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
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