Matching-
Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024
Wenn Sie einen Film oder eine Serie herstellen, können Sie für verschiedene Phasen der Produktion und des Vertriebs einen Zuschuss, ein Darlehen oder eine Prämie erhalten.
Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF) unterstützt Projekte der bayerischen Film- und Fernsehbranche.
Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
Sie bekommen je nach Vorhaben ein Darlehen, einen Zuschuss oder eine Prämie, deren Höhe ebenfalls von der Art des Vorhabens abhängt.
Die Förderungen werden von der LfA Förderbank Bayern auf Empfehlung des FilmFernsehFonds Bayern (FFF) vergeben.
Anträge sind je nach Art des Vorhabens über das Online-Antragsportal des FilmFernsehFonds Bayern zu stellen. Für die Einreichung der Anträge gelten unterschiedliche Fristen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften. Dies sind je nach Vorhaben Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten, Filmemacherinnen und Filmemacher, Verleih- und Vertriebsgesellschaften und gewerbliche Kinos.
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter oder -veranstalter sind nicht antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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