Informationen
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung innovative Vorhaben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Leistungen, die auf neuen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen aufbauen.
Sie erhalten die Förderung für
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (als einzelbetriebliches Vohaben und als Verbundvorhaben),Durchführbarkeitsstudien,Anmeldung von Schutzrechten,Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen,Prozessinnovationen sowieInvestitionen infolge von Prozessinnovationen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Unternehmen abhängig von Unternehmensgröße und Vorhaben zwischen 25 und 80 Prozent und für Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,bei Durchführbarkeitsstudien für kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 100.000,für die Anmeldung von Schutzrechten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 50.000,für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 200.000 innerhalb von 3 Jahren,bei Prozessinnovationen für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und für große Unternehmen bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 200.000 je Unternehmen sowiefür Investitionen infolge von Prozessinnovationen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 100.000 je Unternehmen.Der Zuschuss muss mindestens EUR 15.000 betragen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn Ihres Vorhabens beim Technologie-Beratungs-Institut (TBI).
Beachten Sie bitte, dass das Antragsverfahren im Fall von Verbundvorhaben zweistufig ist: Vor Antragstellung müssen Sie eine Projektskizze beim TBI einreichen, bei positiver Bewertung können Sie den Antrag stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern sowie Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen Ihr Vorhaben überwiegend in Mecklenburg-Vorpommern durchführen.Beachten Sie bitte, dass das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundes vorrangig zu nutzen ist; davon abweichend können Sie in der Förderperiode 2021 bis 2027 eine Förderung erhalten für bis zu 2 aufeinander folgende Vorhaben, die den Aktionsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2021 bis 2027 zugeordnet werden können.Ihr Vorhaben muss dazu geeignet sein, nachhaltige und attraktive Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen oder zu sichern, das gilt vor allem für Verbundvorhaben.Sie müssen die gesicherte Finanzierung Ihres Eigenanteils nachweisen.Bitte beachten Sie außerdem die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Fördergegenstände.Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.