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Copilot für Förderungen
16. Jun. 2023 | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung Vorhaben der Forschung oder Entwicklung, des Markteintritts, im Bereich Innovation oder Durchführbarkeitsstudien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzunge eine Förderung bekommen.
Das Land Brandenburg fördert Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die auf eine verbesserte Wettbewerbsposition des beteiligten Unternehmens abzielen.
Sie erhalten die Förderung für Projekte aus folgenden Bereichen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss und/oder zinsverbilligtes Darlehen.
Bei Unternehmen, die die EU-Definition für KMU – kleinere und mittlere Unternehmen – nicht erfüllen, ist die Förderung normalerweise auf 2 Projekte begrenzt. Zudem ist die Höhe der Förderung bei Zuschüssen und Darlehen normalerweise auf insgesamt EUR 3 Millionen je Antrag begrenzt.
Es gelten folgende Höchstfördersätze (einschließlich Bonus für kleine und mittlere Unternehmen und Verbundvorhaben):
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine fachliche Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) wahrnehmen.
Antragsberechtigt sind
Bei Unternehmen, die die KMU-Definition der EU nicht erfüllen, ist eine Förderung nur im Verbund mit KMU beziehungsweise Forschungseinrichtungen möglich. Forschungseinrichtungen werden nur im Rahmen eines Verbundes mit mindestens einem Unternehmen aus Brandenburg oder Berlin gefördert.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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