Informationen
Wenn Sie im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern ein Gesundheitszentrum oder eine Arztpraxis neu bauen oder modernisieren wollen oder auch den Kauf eines entsprechenden Gebäudes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben, die die ambulante medizinische Versorgung im ländlichen Bereich ergänzen und sicherstellen.
Sie erhalten die Förderung für
den Neubau sowie den Aus- und Umbau von Gesundheitszentren und von Haus- und Kinderarztpraxen undden Kauf von Gebäuden, die als Haus- oder Kinderarztpraxen und als Gesundheitszentren genutzt werden sollen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für Gesundheitszentren bis zu EUR 750.000 undfür Hausarztpraxen oder Kinderarztpraxen bis zu EUR 140.000.Als Zuwendungsempfänger des öffentlichen Rechts erhalten Sie höchstens 75 Prozent und als Zuwendungsempfänger des Privatrechts höchstens 65 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung der Kassenärztlichen Vereinigung jeweils anzurechnen ist.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Eine Förderung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung oder der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien muss ausgeschlossen sein.Sie müssen Ihr Vorhaben in „ländlichen Räumen oder ländlichen GestaltungsRäumen“ nach dem Landesraumentwicklungsprogramm 2016 Mecklenburg-Vorpommern durchführen, in denen eine haus- oder kinderärztliche Unterversorgung nach den Regelungen der Bedarfsplanung herrscht oder droht. Ihr Vorhaben muss zur Sicherstellung oder Verbesserung der hausärztlichen und kinderärztlichen Versorgung beitragen und möglichst in einem Grund- oder Mittelzentrum umgesetzt werden.Sie müssen ein Gesamtkonzept und ein Versorgungskonzept erstellen und vorlegen, vor allem wenn Sie ein Gesundheitszentrum errichten möchten.Wenn Sie eine Förderung für ein Gesundheitszentrum beantragen, müssen Sie Ihrem Antrag eine Stellungnahme der örtlich zuständigen Raumordnungsbehörde beifügen, inwiefern Ihr Vorhaben unter raumplanerischen Gesichtspunkten sinnvoll ist.Die geförderten Gesundheitszentren sowie Haus- und Kinderarztpraxen müssen für mindestens 10 Jahre betrieben werden.Sie erhalten keine Förderung für Ausgaben, die aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage von anderen Leistungsträgern finanziert werden müssen.