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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Wenn Sie in Hessen als Organisation die Holzvermarktung bündeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als Holzvermarktungsorganisation (HVO) bei der Etablierung von zukunftsfähigen Holzvermarktungsstrukturen.
Sie erhalten die Förderung für den Aufbau und Betrieb von
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt
Abhängig von der Größe der Mitgliedsfläche erhalten Sie maximal zwischen EUR 200.000 und EUR 400.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat ein.
Antragsberechtigt sind hessische Holzvermarktungsorganisationen (HVO), die geeignet sind, eine gebündelte Holzvermarktung zu übernehmen.
Die Förderung von Holzvermarktungsorganisationen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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