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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Wenn Sie als Hochschule die Einrichtung von Inkubatoren oder die ergänzende Einrichtung bestehender Inkubatoren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Hochschule mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Einrichtung von Inkubatoren und bei der ergänzenden Einrichtung bestehender Inkubatoren.
Sie erhalten die Förderung beispielsweise für die gründungsbezogene Ausstattung für Gründerräume, Werkstätten, Labore, kleinere Pilot-/Versuchsanlagen sowie technischen Service.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch mindestens EUR 200.000 und maximal EUR 800.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ein.
Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.
Zielgruppe für die Nutzung der Inkubatoren sind Studierende an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta