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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Wenn Sie als Unternehmen, das landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeitet oder vermarktet, Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Unternehmen, das landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeitet und/oder vermarktet, bei Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Dies geschieht mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 750.000 je Investitionsvorhaben.
Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme bis zum 15.3. oder bis zum 30.9. eines Jahres beim Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz ein.
Antragsberechtigt sind Sie als
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Befindet sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten, erhalten Sie keine Förderung.
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